Die Angebote zur vermeintlich freiwilligen Rückkehr erweisen sich in der Asylpraxis als hochproblematisch. Mitunter werden Asylsuchende dazu aufgefordert, „freiwillig“ ihr laufendes Asylverfahren einzustellen und auszureisen. Solche Angebote basieren darauf, dass es für sehr viele Geflüchtete schwierig ist, mit einer ordentlichen Rechtsberatung oder guten Asylrechtsanwält:innen in Kontakt zu kommen. Denn selbst bei vermeintlich hoffnungslosen Fällen kann es einer anwaltlichen Vertretung gelingen, mit der Ausschöpfung der rechtsstaatlichen Möglichkeiten ein Bleiberecht zu erwirken.
Die Behörden oder auch Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) kalkulieren ein, dass sie manchmal die ersten sind, die mit den Asylsuchenden in Kontakt kommen, und dann der Zugang zu anwaltlicher Beratung kaum noch möglicht ist. Gerade in großen Lagern bzw. den Anker-Zentren, die so konzipiert sind, dass die Zivilgesellschaft und Anwaltschaft praktisch keinen Zugang bekommen, ist ein solches Vorgehen Teil einer größeren Entrechtungsstruktur. Das System der Freiwilligen Rückkehr geht also von Verhältnissen aus, in denen die Asylsuchenden nicht einmal annähernd vollumfänglich über ihre rechtliche Situation informiert sind.